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HAUSORDNUNG

für die Bewohner des Weglaufhauses (WH) - Krisenzentrum in Olovi (Bleistadt)

 

  1. Die Benutzer des WH sind verpflichtet die Hausordnung einhalten und die WH- Mitarbeiterinstruktionen voll respektieren.
  2. Vor dem einstieg in die Einrichtung muss sich der Antragsteller mit der Hausordnung bekannt machen. Beim der Annahme u. Einstiegsgespräch muss er dann die festgehaltene Pflichten, festgelegt in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag und zusätzlich in einer Hausordnung, akzeptieren und auch unterzeichnen. Mit dem Benutzer wird zuerst ein 7-tägier Vertrag, zugleich als Probezeit, abgeschlossen. Falls der Benutzer die festgelegte Anordnungen in dieser zeit verletzt, wird er mit sofortige Wirkung ausgeschlossen. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit kann er über eine Vertragsverlängerung, bis auf ein Jahr, neu verhandeln.
  3. In allen Räumen des WH ist es verboten Drogen, Betäubungsmitteln, Alkohol, Tabak, Zigaretten sowie alle Mitteln für die mögliche Zubereitung von oben genanten, aufbewahren. Das Verbot bezieht sich auch das nähere Gebäudeumfeld. Es handelt sich um das Parkplatz, Gartenanlage, Platz vor / hinten u. zwischen dem Gebäuden. Zugleich ist die Waffen- u. Pornografieaufbewahrung untergesagt. Aus Sicherheitsgründen dürfen auch keine feuergefährlichen Mittel, wie Feuerzeuge u. Streichhölzer usw., hier nicht aufbewahrt sein.
  4. Bewohner ist immer verpflichtet seine Medikamente dem Dienstleistenden Arzt zu übergeben. Die werden eingelagert und gemäß Arztvorschrift oder aktuellem Bedürfnis ausgegeben.
  5. Falls der WH- Benutzer beim Heimkehren sich im Betrunkenen zustand oder unter Drogeneinfluss o. ähnlichen, sich befindet, wird er nicht reingelassen. Zugleich sind das ausreichende gründe für eine sofortige Kündigung aus dem WH.
  6. edem Hausbenutzer wird von anfangs an ein persönliches Konto geführt, auf das er sich sein Ankommen anlegt. Der Benutzer ist verpflichtet davon zuerst die finanzielle Verpflichtungen vergüten, welche er zu dem WH hat, wie z. B. Aufenthaltskosten und auch die Verpflichtungen zu anderen Subjekten. Nach verlassen des WH wird das Konto aufgelöst. Nach Beendigung des Aufenthalts erhaltet er sein Geld in bar, ggf. auf sein persönliches Konto. Beim auflösen des Kontostands ist der Benutzer Verpflichtet alle seine Verpflichtungen zu WH vergelten.
  7. Aus dem persönlichen Konto ersetzt der Benutzer außer den Aufenthalts- u. Verpflegungskosten auch alle seine finanzielle Verbindlichkeiten (Schulden, Schadenersatz, Alimenten, ....). Die monatliche Ratehöhe besprecht er mit dem AZ- Direktor oder dem Sozialarbeiter. Über seine Kontoverwaltung ist der Benutzer verantwortlich.
  8. Die Rückkehr ins WH ist nur bis 21:00 Uhr erlaubt. Von 22:00 bis 06:00 muss der Benutzer in seinem Zimmer im WH verbleiben und mit seinem Verhalten andere Gebäudemitbewohner nicht stören. Ausnahmen werden nur vom WH- Direktor oder seinen Vertreter erteilt. In der Nachtruhezeit wendet sich, in einer Krisensituation, der Benutzer auf den Diensausübenden Arbeiter.
  9. Die Benutzer ist nicht gestattet auf die Haustüre von WH- Arbeitern zu klingen, klopfen usw., und auch was immer sich von ihnen ausleihen. Alle notwendigen Bedürfnisse werden in den dazu bestimmten Räumen, gemäß Tagesplan, erledigt.
  10. Den Tagesplanablauf sind verpflichtet alle Benutzer respektieren u. einhalten.
  11. Ankunft o. Abgang aus dem WH muss der Benutzer dem Dienstleistendem melden.
  12. Jeden Besuch muss der Benutzer dem WH- Direktor, o. seinem Vertreter, vorher anmelden u. konsultieren. Für zusammentreffen mit Besuch ist im dem AZ- Gebäude der Speiseraum vorgesehen.
  13. Der Benutzer ist verpflichtet die Körperpflege einhalten. Pflicht ist auch das Aufräumen u. Saubermachen am Zimmer und in alle WH- Räumen gemäß Aufteilung u. Tagesordnung.
  14. Der Arbeiter hat das Recht jederzeit ein Drogen- u/o. Alkoholtest durchzuführen. Beim gerechten Verdacht auf Alkohol-, Drogen-, Suchtgift- Arzneimittel- Tabak- u. Zigarettenhaltung können die WH- Arbeiter die persönliche Sachen des Benutzers durchsuchen.
  15. Falls Benutzer, durch seine Nachlässigkeit ein Sachschaden am WH- Besitz verursacht, ist er dies unverzüglich zu begleichen. Der WH- Direktor o. der Vertreter bestimmen über die Vergeltungsart, ggf. bestimmen ein Teil- Zahlungskalender.

 

Beendigung des Aufenthalts im WH

 

Seitens des Dienstleisterbringers:

 

  • zum Vertragsauslaufsdatum
  • gemäß Vereinbahrung mit WH- Direktor
  • falls der Benutzer groblässig seine Pflichten gemäß Vertrag verletzt
  • falls der Benutzer trotz wiederholter Ermahnung, seine Pflichten gemäß inneren Normen des WH verletzt.

 

Seitens des Benutzers:

 

  • Der Benutzer hat das Recht den Vertrag jederzeit, ohne jeden Grund, zu kündigen.

 

 

Zu grober Pflichtverletzung zählt:

 

  1.  gewaltsames u. aggressives Verhalten gegen den WH- Arbeitern o. anderen Mitbenutzer.
  2.  Alkohol-, Drogenhehlerei o. anderen Suchtgiften.
  3. Aufbewahrung u. Benutzung von Tabak u. Zigaretten an Orten, an denen es verboten ist.
  4. Wiederholtes Tageplansmissachtung.

 

 

Im Fall das der Aufenthalt durch grobe Pflichtverletzung des Vertrages, seitens des Benutzers beendet wurde, gilt die Anordnung über 3-monatiges Rückkehrverbot ins das WH. Innerhalb dieses Zeitraums wird der (ehemaliger) Benutzer nicht erneut angenommen. Das WH trägt keine Verantwortung über die Gegenstände u. persönliche Sachen die der Benutzer, nach Aufenthaltsbeendigung, hier zurücklässt.